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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
WARMPOL Natalia Kot-Karem;  Heinrich-Wieland-Str. 85; 81735 München 

I.  Geltungsbereich und Vertragsabschluss
 
  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte zwischen uns und Unternehmern (§14 BGB) oder Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§13 BGB).
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden (Unternehmers / Verbrauchers) erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltslose Vertragsdurchführung.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.

II.  Angebot/Bestellung
 
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde.
  2. Die Grundbedingung für den Einkauf unserer Produkte ist die Aufgabe einer das Sortiment umfassten Bestellung, die Angabe der Menge sowie die Art und Weise der Entgegennahme der Ware und bei Bestellung der generalüberholten Teile, die Lieferung der defekten Teile.
  3. Warmpol steht das Recht der Verweigerung der Bestellung, insbesondere im Zusammenhang mit Zahlungsrückstand des Kunden zu.
  4. Zusicherungen liegen erst vor, wenn sie von uns schriftlich als solche bezeichnet werden.
  5. Ist die vom Kunden unterzeichnete Bestellung als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu verstehen, gemäß  §145 BGB, so können wir dieses innerhalb von einer  Wochen annehmen, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist.

III.  Preise/Zahlungsbedingungen
 
  1. Die Preise der Produkte aus der Preisliste  gelten in Euro und verstehen sich netto ab unserem Firmensitz. Hinzukommen Auslieferungs-, Transport- und Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende MwSt. Bei Nachbestellungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung.
  2. Der Kunde kann ein individuelles Preisangebot nach Berücksichtigung des Umsatzes und der Menge der realisierten Geschäfte erhalten.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung und bezieht sich generell nur auf gelieferte Waren und nicht auf Verpackung und Frachtkosten. Dies gilt gleichermaßen für Gutschriften.
  4. Zahlungen haben sofort nach Erhalt der Rechnungen bar , per Überweisung oder durch Pay Pal zu erfolgen. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Waren, die an unserem Firmensitz abgeholt werden sind bei Übergabe der Ware zur sofortigen Zahlung fällig.
  5. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
  6. Wenn die Zahlungen nicht fristgemäß erfolgen werden, haben wir das Recht die Bestellung des Kunden nicht anzunehmen, die Barzahlung für realisierte Bestellung zu fordern oder die Realisierung der Bestellung bis zur Zahlung der ausstehenden Zahlungen einzustellen.
  7. Warmpol behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungen nebst möglichen Zinsen und Zusatzkosten vor.
  8. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm darüber hinaus nur in soweit zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

IV.  Lieferung – Lieferzeit
 
  1. Die  Art und Weise  der Entgegennahme von Waren wird  jeweils bei der  Abgabe der Bestellung bestimmt. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern der Kunde es wünscht wird auf seine Kosten von uns eine Transportversicherung abgeschlossen.
  2. Die Lieferung der generalüberholten Teile ist nur nach Abgabe der alten Teile möglich, es sei denn eine abweichende Regelung schriftlich getroffen wurde.
  3. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
  4. Sind Teillieferungen für den Kunden zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden.
  5. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn die Nichtlieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. Werden wir insoweit selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Lieferungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.
  6. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzte die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  7. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen verlängern sich im Fall eines Arbeitskampfes für die Dauer der hierdurch bedingten Störung. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
  8. Für die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgeblich. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
  9. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung trotz Aufforderung nicht innerhalb von 7 Werktagen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  10. Bleibt der Kunde, soweit er Unternehmer ist, nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Abnahme länger als 2 Wochen in Rückstand, so sind wir nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

V.  Verzögerung der Lieferung
 
  1. Lässt sich die vereinbarte Lieferfrist in Folge von uns nicht beherrschbarer Umstände bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Kunden umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände 1 Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist noch an, kann jede Seite vom Vertag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verzug bzw. Überschreitung, auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Dies gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. In diesen Fällen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Gegenüber Verbrauchern haften wir auch im Falle der leichten Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10 %  des Kaufpreises.

VI.  Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
 
  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren solange vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur so lange, bis alle Verbindlichkeiten aus dem betreffenden Rechtsgeschäft beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns, gilt als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zur Verwertung derselben befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzgl. angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. §771 ZPO erheben können.
  3. Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten bzw. zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe unserer Forderung ab. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt. In diesem Fall hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die von uns gelieferte Ware in Besitz und mitzunehmen.

VII.  Garantie
 
  1. Die Gewährleistung findet nach den gesetzlichen Vorschriften statt, sofern nicht nachfolgend anderes vereinbart ist.
  2. Die Gewährleistung für unsere generalüberholten (im gesetzl. Sinne daher „gebrauchten“) Produkte wird für 12 Monate ab Ablieferung an den Besteller gewährt.
  3. Soweit der Besteller Unternehmer ist, hat dieser seiner Verpflichtung zur Untersuchung und seiner  Rügeobliegenheit nach § 377 HGB unverzüglich nachzukommen. Beim Privatkauf gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die generalüberholten Produkte sind mit einem seitens des Verkäufers angebrachten Aufkleber versehen, der das Produkt gegen unberechtigtes Öffnen schützt. Voraussetzung der Geltendmachung der Gewährleistung durch den Besteller (sowohl als Unternehmer als auch als Privatkäufer) ist Unversehrtheit des Aufklebers, sowie die Vorlage der Rechnung. Weitere Voraussetzung ist der Einbau des Produktes ausschließlich durch einen Fachbetrieb sowie die Vorlage der Rechnung oder eines anderen geeigneten Nachweises dieses Einbaues. Ist der Aufkleber durch unberechtigtes Öffnen des Produktes (z.B. eigene Reparaturversuche des Bestellers oder eines Dritten) zerstört, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
  5. Sollte trotz aller Sorgfalt die Ware einen Mangel aufweisen, ist der Besteller vorab berechtigt, vom Verkäufer Nachbesserung zu verlangen.  Hierzu hat er dem Verkäufer einen angemessenen Zeitraum zur Nachbesserung einzuräumen. Der Verkäufer kann die Nachbesserung nach seiner Wahl entweder durch Reparatur oder durch Lieferung von gleichwertiger Ersatzware erbringen. Soweit die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten. Dieser ist dann rückzuabwickeln und die hingegebenen Leistungen rückzugewähren.
  6. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die mit Ablieferung beim Besteller infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonst vertragswidriger Behandlung (z.B. eigener Reparaturversuch s.o.) entstehen. Bezüglich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit solche im Rahmen der Gewährleistung nicht gegeben ist, wird diese auf den üblicherweise vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und dessen Ersatz beschränkt. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche, insbesondere solche, die nicht am Vertragsgegenstand entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Kosten, welche dem Besteller im Anschluss an die Nachbesserung oder den Austausch des Produktes entstehen. Ebenso sind solche Ansprüche wie Gewinnentgang oder sonstige Vermögensschäden aus der Gewährleistung ausgeschlossen.

VIII.  Erfüllungsort - Gerichtsstand
 
  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz Gericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  4. Ist der Kunde Verbraucher und verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

IX.  Datenschutz

  Der Kunde erklärt sich mit der Auftragserteilung damit einverstanden, dass die zur Abwicklung des Auftrags notwendigen auftragsbezogenen Daten von uns gespeichert werden.